Was gehört zum Verkauf?
Benennen Sie Gebäude, Grundstücke, Wohnungen, Stellplätze und gemeinsam genutzte Flächen. Eine klare Abgrenzung verhindert, dass Käufer und Eigentümer von unterschiedlichen Verkaufsumfängen ausgehen.
Betrieb und Bestand
Stellen Sie vorhandene Flächenaufstellungen, Belegungsübersichten und bekannte Instandhaltungsmaßnahmen zusammen. Personenbezogene Mieterdaten gehören nicht in das öffentliche Anfrageformular.
Ein Objekt oder ein Portfolio
Eine Wohnanlage kann aus mehreren Liegenschaften bestehen. Ob ein gemeinsamer Verkauf oder ein anderer Zuschnitt sinnvoll ist, hängt von Ihrer Eigentumsstruktur und Ihren Zielen ab.
Ihre Anfrage
Für die erste Kontaktaufnahme genügt die Adresse oder Ihr Kontakt. Beschreiben Sie optional kurz, wie viele Gebäude oder Einheiten betroffen sind.
Redaktion: WZ Zinshaus · Stand 30. Oktober 2026
Allgemeine Orientierung, keine individuelle Bewertung oder Rechtsberatung.